Aktuelles: Zum ersten Mai 2012
Bei den 1. Mai-Anlässen 2012 in Zürich kam es im Gegensatz zum Vorjahr beim Helvetiaplatz und Kanzleiareal nicht zu einem Polizeikessel mit anschliessender Massenverhaftung und Massenwegweisung. Anscheinend haben auch die Polizeikräfte gemerkt, dass die Verhaftung und Wegweisung von über 500 Personen am 1. Mai 2011 unverhältnismässig und nicht gerechtfertigt war.
Trotzdem wurden am 1. Mai 2012 in Zürich gemäss Angaben der Polizei 57 Personen festgenommen. 44 Hiervon wurden nach einer Befragung zur Person und teilweise zu einzelnen Übertretungen gleich wieder frei gelassen. Allerdings erhielten alle diese Personen zugleich mit der Freilassung auch eine Wegweisung für das Stadtzentrum bis zum nächsten Morgen.
Soweit ersichtlich liegen im Gegensatz zum Vorjahr nicht weitgehend identische Wegweisungen vor. Daher macht es keinen Sinn, ein spezielles Musterschreiben speziell für den ersten Mai 2012 zur Verwendung aufzuschalten. Wir empfehlen den Betroffenen sich bei Interesse per E-Mail mit uns in Verbindung zu setzen (kontakt@stoppwegweisungen.ch). Zudem verweisen wir gerne auf die Rechtsauskunftsstelle Anwaltskollektiv, die auch geeignete Anwälte vermittelt (Telefon 044 241 24 33, www.anwaltskollektiv.ch).